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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16   

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https://dejure.org/2016,54561
LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16 (https://dejure.org/2016,54561)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16 (https://dejure.org/2016,54561)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - 5 Sa 1201/16 (https://dejure.org/2016,54561)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbare Weiterbeschäftigung bis zum vereinbarten Vertragsende trotz berechtigter fristloser Kündigung während der Freistellung

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung, Freistellung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung während der Arbeitsfreistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung während der Freistellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Zumutbare Weiterbeschäftigung bis zum vereinbarten Vertragsende trotz berechtigter fristloser Kündigung während der Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe von Firmenunterlagen nach Aufhebungsvertrag und Freistellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. dem vereinbarten Vertragsende - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rz. 16).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rz. 34).

    Für den Grad des Verschuldens und die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Vertrauens macht es daher objektiv einen Unterschied, ob es sich bei einer Pflichtverletzung um ein Verhalten handelt, das insgesamt auf Heimlichkeit angelegt ist oder nicht (BAG v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rz. 45).

    Eine für lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zweier Vertragspartner wird nicht notwendig schon durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung vollständig und unwiederbringlich zerstört (BAG v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rz. 47).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    So kann die Zumutbarkeitsprüfung nach § 626 Abs. 1 BGB ergeben, dass das Schwergewicht der Störung des Arbeitsverhältnisses in der Wiederholungsgefahr besteht und deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zumutbar erscheint, weil mangels eines Weiterbeschäftigungsanspruches des Arbeitnehmers und einer Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers künftige gleichartige Belastungen des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung ausgeschlossen erscheinen (BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 217/00, Rz. 23).

    Das kann angenommen werden, wenn durch die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist (BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 217/00, Rz. 23), was hier aber nicht der Fall ist.

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die private Nutzung eines dienstlichen Fahrzeuges zu ermöglichen, ist der Nutzungsausfallentschädigung auf Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit je Monat 1 % des Listenpreises des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Erstzulassung zu Grunde zu legen (BAG v. 12.03.2012 - 5 AZR 651/10, Rz. 26).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    Er muss ferner dringend sein, d. h., bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung (Tat) gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG v. 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, Rz. 30).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    Der Umstand, dass eine berechtigte fristlose Kündigung neben der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des Gehaltes für den Zeitraum vom 19.12.2015 bis zum 31.01.2016 auch die Verpflichtung zur Zahlung zumindest der zweiten Hälfte der Abfindung nach Ziff. 2 des Aufhebungsvertrages vom 26.08.2015 würde entfallen lassen, weil ein Aufhebungsvertrag und die in ihm enthaltenen Zusatzvereinbarungen in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird (BAG v. 29.01.1997 - 2 AZR 292/96), führt nicht dazu, dass das Interesse der Beklagten an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung trotz der vorgenannten Erwägungen die genannten, für den Kläger sprechenden Gesichtspunkte überwiegt.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16
    Liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vor, so kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung gleichwohl das Arbeitsverhältnis nur wirksam beenden, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05).
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass an die Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr besteht, dass ein "Unschuldiger" betroffen sein könnte (vgl. BAG, Urt. v. 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.11.2016 - 5 Sa 1201/16, juris).
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